Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.1998 - L 11 B 25/98 KA |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Vertragsarztangelegenheiten
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Vertragsarztrecht
Verfahrensgang
- SG Köln, 12.01.1998 - S 19 Ka 98/97
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.1998 - L 11 B 25/98 KA
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 27.02.1992 - 6 RKa 52/91
Berechtigung zur Verwertung des Inhalts eines Sitzungsprotokolls des Beklagten …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.1998 - L 11 B 25/98
Wegen des Grundsatzes der aufschiebenden Wirkung der Rechtsbehelfe muß die Anordnung der Vollziehung die Ausnahme bleiben und hierfür das Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses gefordert werden, welches über dasjenige hinausgeht, das den Verwaltungsakt rechtfertigt (vgl. zuletzt den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 19.12.1991 - 6 RKa 52/91 - sowie die Beschlüsse des Senates vom 25.06.1993 - L 11 Ka 35/93 - und vom 21.03.1994 L 11 S 48/93-).Das gilt - wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat - insbesondere in Ermächtigungsangelegenheiten, weil hier in aller Regel nicht angenommen werden kann, daß durch die Erteilung oder Versagung einer Ermächtigung konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter wie etwa das System der kassenärztlichen Versorgung oder eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung verursacht werden können, wie das Bundessozialgericht im Beschluss vom 19.12.1991 - 6 RKa 52/91 - unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausgeführt hat.
- BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82
Zahntechniker-Innungen
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.1998 - L 11 B 25/98
Berufsausübungsregelungen stehen indessen im Einklang mit Art. 12 Abs. 1 GG, wenn sie durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls gerechtfertigt sind (std. Rspr. des BVerfG seit E 7, 377, 403 ff.; z.B. BVerfGE 68, 193 ff.; 70.,1 ff.; 81, 156, 188 f.). - BSG, 06.09.1993 - 6 RKa 25/91
Vollziehungsanordnung - Gebührenfestsetzung - Kostenerstattungsanspruch
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.1998 - L 11 B 25/98
Das Verfahren über die Anordnung der Vollziehung bzw. Aussetzung der Vollziehung einer Entscheidung des Bundessozialgericht (Beschluss vom 06.09.1993 - 6 RKa 25/91 -) ein eigenständiges Verfahren dar, das nach seiner Beendigung eine Kostenentscheidung nach § 193 Abs. 1 SGG erforderlich macht.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.1998 - L 11 KA 62/98
Vertragsarztrecht
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.1998 - L 11 B 25/98
Der Senat hat den Beteiligten des Hauptsacheverfahrens L 11 KA 62/98 in der mündlichen Verhandlung vom 23.09.1998 nach eingehender Erörterung der Sach- und Rechtslage deutlich gemacht, daß die Klage der KV Nordrhein gegen den Berufungsausschuß aus Rechtsgründen wohl keine Aussicht auf Erfolg haben wird. - LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.1997 - L 11 Ka 88/97
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.1998 - L 11 B 25/98
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können Entscheidungen des Sozialgerichts nach § 97 Abs. 3 SGG nur mit der Entscheidung in der Hauptsache angefochten werden (Senatsbeschluß vom 11.09.1985 - L 11 S 15/85 , auch Senatsbeschlüsse vom 28.05.1986 - L 11 S 8/86 -, vom 18.03.1987 - L 11 S 5/87 , vom 17.05.1993 - L 11 S 4/93 und vom 24.09.1997 - L 11 KA 88/97 -, vgl. auch Beschluss des LSG Niedersachsen vom 15.04.1998 - L 5 Ka 2/98 -). - LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.1996 - L 11 SKa 3/96
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.1998 - L 11 B 25/98
Im Beschluss vom 20.05.1996 - L 11 SKa 3/96 - hat der Senat diese Rechtsprechung dahin präzisiert, daß die Patienten des betreffenden Arutes konkret gefährdet sein müssen.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.1998 - L 11 KA 62/98
Vertragsarztrecht
Hierzu hat der Senat im Beschluss vom 23.09.1998 - L 11 B 25/98 KA - betreffend Aufhebung des Sofortvollzugs ausgeführt, er neige nach Auswertung der Verwaltungsvorgänge und unter Berücksichtigung des Vorbringens in der mündlichen Verhandlung dazu, daß zumindest in diesem Fall allein die Tatsache der Konkurseröffnung die Eignung des Antragstellers zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zumindest als fraglich erscheinen lasse. - LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.1999 - L 11 B 3/99
Kombinierte Anfechtung von Entscheidungen des Sozialgerichts nach § 97 Abs. 3 des …
Der Senat hat in der Entscheidung vom 06.06.1994 - L 11 Ka 63/94 - sowie zuletzt in seiner Entscheidung vom 23.09.1998 - L 11 B 25/98 KA - das "öffentliche Interesse" im Sinn des § 97 Abs. 4 SGB V folgendermaßen konkretisiert:.Wegen des Grundsatzes der aufschiebenden Wirkung der Rechtsbehelfe muß die Anordnung der Vollziehung die Ausnahme bleiben und hierfür das Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses gefordert werden, welches über dasjenige hinausgeht, das den Verwaltungsakt rechtfertigt (vgl. zuletzt den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 19.12.1991 - 6 RKa 52/91 - sowie die Beschlüsse des Senates vom 25.06.1993 - L 11 Ka 35/93 -, vom 21.03.1994 - L 11 S 48/93 - sowie vom 23.09.1998 - L 11 B 25/98 KA -).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.10.1998 - L 11 B 47/98
Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs
Wie das Sozialgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Beschluss vom 23.09.1998 - L 11 B 25/98 KA -) zutreffend ausgeführt hat, kommt eine Berücksichtigung der Versorgungssituation bei der Prüfung des Vorliegens eines Anordnungsgrundes nicht schon bei jedweder Unterversorgung in Betracht, sondern nur dann, wenn eine konkrete Gefährdung der Versicherten besteht.